Teilnahmebedingungen für Facebook- und Instagram-Gewinnspiele

Kulturinitiative »großARTig Großschönau«  –  Kulturwerkstätte Großschönau (KWG)

1. Gegen­stand der Teil­nah­me­be­din­gun­gen und Veranstalter

(1)  Die­se Teil­nah­me­be­din­gun­gen regeln die Bedin­gun­gen für eine Teil­nah­me an dem Gewinn­spiel sowie gege­be­nen­falls erfor­der­li­che Rech­te­über­tra­gun­gen. Die Beschrei­bung und der Ablauf des jewei­li­gen Gewinn­spiels erfol­gen im Rah­men der jewei­li­gen Gewinn­spiel­ak­ti­on auf der ange­ge­be­nen Face­book- und Instagram-Seite.

(2)  Gewinn­spiel­ver­an­stal­ter ist Kul­tur­in­itia­ti­ve »groß­AR­Tig Groß­schö­nau«  – Kul­tur­werk­stät­te Groß­schö­nau (KWG), A‑3922 Groß­schö­nau 1, Obmann Josef Gratzl.

(3)  Mit Teil­nah­me an dem jewei­li­gen Gewinn­spiel wer­den die­se Teil­nah­me­be­din­gun­gen angenommen.

(4)  Das Gewinn­spiel steht in kei­ner Ver­bin­dung zu Face­book oder Insta­gram und wird nicht von Face­book oder Insta­gram gespon­sert, unter­stützt oder organisiert.

2. Teil­nah­me

(1)  Teil­nah­me­be­rech­tigt am Gewinn­spiel sind alle eigen­be­rech­tig­ten Per­so­nen, die das 18. Lebens­jahr voll­endet und ihren Wohn­sitz in Öster­reich haben. Aus­ge­schlos­sen sind Mit­ar­bei­ter des Gewinn­spiel­ver­an­stal­ters sowie von die­sem beauf­trag­te Per­so­nen. Die Teil­nah­me mit gefälsch­ten Iden­ti­tä­ten oder mit Iden­ti­tä­ten von Drit­ten ist nicht erlaubt.

(2)  Teil­nah­me­be­rech­tig­te kön­nen an dem Gewinn­spiel teil­neh­men, indem sie die Face­book- und Insta­gram-Sei­te des Gewinn­spiel­ver­an­stal­ters liken und den Bei­trag kommentieren.

(3)  Die Teil­nah­me ist bis zu dem im Pos­ting ange­ge­be­nen Zeit­punkt möglich.

3. Gewin­ne und Gewinnbenachrichtigung

(1)  Unter allen teil­nah­me­be­rech­tig­ten Teil­neh­mern wird der ange­ge­be­ne Gewinn unter Aus­schluss der Öffent­lich­keit ausgelost.

(2)  Die Gewin­ner wer­den inner­halb einer Woche nach Teil­nah­me­schluss unter allen teil­nah­me­be­rech­tig­ten Teil­neh­mern ermit­telt. Die Gewin­ner wer­den per Face­book Mes­sen­ger bzw. Insta­gram Nach­rich­ten benach­rich­tigt und auf­ge­for­dert, eine E‑Mail an eine dort ange­ge­be­ne E‑Mail-Adres­se zu sen­den, in der die per­sön­li­chen Daten ord­nungs- und wahr­heits­ge­mäß voll­stän­dig über­mit­telt wer­den. Die­se Anga­ben die­nen der Über­sen­dung des Gewinns.

(3)  Geht von einem Gewin­ner inner­halb der ange­ge­be­nen Frist kein E‑Mail mit den per­sön­li­chen Daten (Name und Adres­se) des Gewin­ners bei uns ein, erlischt der Gewinn­an­spruch. Wir sind in die­sem Fall berech­tigt, eine Ersatz­aus­lo­sung durchzuführen.

(4)  Je Teil­neh­mer ist nur ein Gewinn möglich.

(5)  Der Gewinn ist weder über­trag­bar, noch kann der Gewinn getauscht oder in bar aus­be­zahlt werden.

(6)  Sofern Umstän­de ein­tre­ten, die wir nicht zu ver­tre­ten haben, akzep­tiert der jewei­li­ge Gewin­ner einen ange­mes­se­nen Ersatz­ge­winn. Sol­che nicht zu ver­tre­ten­den Umstän­de sind ins­be­son­de­re sol­che, die bei den Spon­so­ren der Gewin­ne liegen.

4. Nut­zungs­rechts­ein­räu­mung

(1)  Der Teil­neh­mer räumt dem Gewinn­spiel­ver­an­stal­ter an allen von ihm erstell­ten und auf Face­book oder Insta­gram zur Teil­nah­me am Gewinn­spiel gepos­te­ten Inhal­ten (Tex­te, Fotos, Vide­os, …) ein zeit­lich und ört­lich unbe­schränk­tes, über­trag­ba­res Bear­bei­tungs- und Nut­zungs- und Ver­wer­tungs­recht (ins­be­son­de­re auch für Wer­be­zwe­cke) ein. Davon umfasst sind sämt­li­che dem Urhe­ber­rechts­ge­setz bekann­ten Werk­nut­zungs- und Ver­wer­tungs­rech­te, ein­schließ­lich der ver­wand­ten Schutz­rech­te sowie das Recht, aus dem Urhe­ber­rechts­ge­setz erwach­sen­de Ansprü­che gericht­lich gel­tend zu machen. Der Gewinn­spiel­ver­an­stal­ter ist ins­be­son­de­re zu Kür­zun­gen, Ände­run­gen, Löschun­gen, Archi­vie­rung, Spei­che­rung und tech­ni­schen Anpas­sun­gen der Fotos berech­tigt. Der Teil­neh­mer ver­zich­tet auf sein Recht auf Urheberbezeichnung.

(2)  Mit der Annah­me des Gewinns wil­ligt der Gewin­ner ein, dass wir sei­nen Namen zu Wer­be­zwe­cken ver­wen­den dürfen.

5. Haf­tung und Freistellung

(1)  Sofern der Teil­neh­mer Fotos für die Erfül­lung des Gewinn­spiels hoch­lädt, garan­tiert der Teil­neh­mer, dass er kei­ne Inhal­te über­sen­den wird, deren Bereit­stel­lung, Ver­öf­fent­li­chung oder Nut­zung gegen gel­ten­des Recht oder Rech­te Drit­ter verstößt.

(2)  Der Teil­neh­mer stellt uns von Ansprü­chen Drit­ter gleich wel­cher Art frei, die aus der Rechts­wid­rig­keit von Fotos resul­tie­ren, die der Teil­neh­mer ver­wen­det hat. Die Frei­stel­lungs­ver­pflich­tung umfasst auch die Ver­pflich­tung, den Ver­an­stal­ter von Rechts­ver­tei­di­gungs­kos­ten (z.B. Gerichts- und Anwalts­kos­ten) voll­stän­dig freizustellen.

(3)  Mit der Teil­nah­me am Gewinn­spiel stellt der Teil­neh­mer Face­book von jeder Haf­tung frei.

6. Aus­schluss

(1)  Ein Ver­stoß gegen die­se Teil­nah­me­be­din­gun­gen berech­tigt uns, den jewei­li­gen Teil­neh­mer von der Teil­nah­me aus­zu­schlie­ßen. Dies gilt ins­be­son­de­re, wenn der Teil­neh­mer fal­sche Anga­ben macht oder ver­wen­de­te Fotos oder ande­re Inhal­te (z.B. Kom­men­ta­re) gel­ten­des Recht oder Rech­te Drit­ter ver­let­zen. Glei­ches gilt bei Kom­men­ta­ren, die als gewalt­ver­herr­li­chend, anstö­ßig, beläs­ti­gend oder her­ab­wür­di­gend ange­se­hen wer­den kön­nen oder in sons­ti­ger Wei­se gegen das gesell­schaft­li­che Anstands­ge­fühl verstoßen.

(2)  Han­delt es sich bei dem aus­ge­schlos­se­nen Teil­neh­mer um einen bereits aus­ge­los­ten Gewin­ner, kann der Gewinn nach­träg­lich aberkannt werden.

(3)  Kom­men­ta­re, die gegen Face­book- und Insta­gram-Richt­li­ni­en, Copy­right und das Öster­rei­chi­sche Recht ver­sto­ßen, wer­den umge­hend gelöscht.

7. Vor­zei­ti­ge Been­di­gung sowie Änderungen

Wir behal­ten uns das Recht vor, das Gewinn­spiel jeder­zeit, auch ohne Ein­hal­tung von Fris­ten, ganz oder teil­wei­se vor­zei­tig zu been­den oder in sei­nem Ver­lauf abzu­än­dern, wenn es aus tech­ni­schen (z.B. Com­pu­ter­vi­rus, Mani­pu­la­ti­on von oder Feh­ler in Software/Hardware) oder recht­li­chen Grün­den (z.B. Unter­sa­gung durch Face­book) nicht mög­lich ist, eine ord­nungs­ge­mä­ße Durch­füh­rung des Gewinn­spiels zu garantieren.

8. Haf­tungs­be­schrän­kung

Für Schä­den durch Feh­ler, Ver­zö­ge­run­gen oder Unter­bre­chun­gen in der Daten­über­tra­gung, bei Stö­run­gen der tech­ni­schen Anla­gen oder Ser­vices, unrich­ti­ge Inhal­te, Ver­lust oder Löschung von Daten und Viren haf­tet der Gewinn­spiel­ver­an­stal­ter nicht. Nach Über­ga­be des Gewinns über­nimmt der Gewinn­spiel­ver­an­stal­ter kei­ner­lei Haf­tung für Schä­den gleich wel­cher Art. Aus­ge­schlos­sen ist jeg­li­che Haf­tung für Schä­den oder Ver­lus­te, die aus leich­ter Fahr­läs­sig­keit resul­tie­ren. Dar­über hin­aus haf­tet der Gewinn­spiel­ver­an­stal­ter nur bei Vor­satz und gro­ber Fahrlässigkeit.

9. Daten­schutz

Ver­ant­wort­lich für die Daten­ver­ar­bei­tung ist der Gewinn­spiel­ver­an­stal­ter, Kul­tur­in­itia­ti­ve »groß­AR­Tig Groß­schö­nau«  – Kul­tur­werk­stät­te Groß­schö­nau (KWG), A‑3922 Groß­schö­nau 1, Obmann Josef Gratzl, Tel.: +43 680 2424304  |  e‑mail: grossartig-kultur@gmx.at, sofern die­se die Daten selbst ver­ar­bei­tet. Wir wer­den die Anga­ben zur Per­son des Teil­neh­mers sowie sei­ne sons­ti­gen per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten nur im Rah­men der gesetz­li­chen Bestim­mun­gen des Daten­schutz­rech­tes ver­wen­den. Wir wer­den die Infor­ma­tio­nen nur inso­weit spei­chern, ver­ar­bei­ten und nut­zen, soweit dies für die Durch­füh­rung des Gewinn­spiels erfor­der­lich ist bzw. eine Ein­wil­li­gung des Teil­neh­mers vor­liegt. Dies umfasst auch eine Ver­wen­dung zur Aus­übung der ein­ge­räum­ten Nut­zungs­rech­te. Die Daten wer­den aus­schließ­lich zur Durch­füh­rung des Gewinn­spiels ver­wen­det und anschlie­ßend gelöscht.

Der Teil­neh­mer kann beim Gewinn­spiel­ver­an­stal­ter jeder­zeit Aus­kunft über die zu sei­ner Per­son gespei­cher­ten Daten verlangen.

Die Teil­neh­mer des Gewinn­spiels stim­men zu, dass ihre per­sön­li­chen Daten, näm­lich Name, Adres­se und E‑Mail-Adres­se zum Zweck der Teil­nah­me am Gewinn­spiel sowie den Gewin­ner über des­sen Erfolg zu infor­mie­ren, vom Gewinn­spiel­ver­an­stal­ter ver­ar­bei­tet wer­den und Name und Adres­se der Gewin­ner zum Zweck der Gewinn­über­mitt­lung an die öster­rei­chi­sche Post AG wei­ter­ge­ge­ben wer­den. Die­se Ein­wil­li­gung kann jeder­zeit beim Gewinn­spiel­ver­an­stal­ter wider­ru­fen werden.

Rechts­grund­la­ge für die Ver­ar­bei­tung der Daten nach Anmel­dung zum Gewinn­spiel durch den Teil­neh­mer ist bei Vor­lie­gen einer Ein­wil­li­gung des Nut­zers Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.

Die Daten wer­den gelöscht, sobald sie für die Errei­chung des Zwe­ckes ihrer Erhe­bung nicht mehr erfor­der­lich sind. Die Daten des Nut­zers wer­den dem­nach solan­ge gespei­chert, wie das Gewinn­spiel aktiv ist.

Wir möch­ten Sie außer­dem noch auf nach­ste­hen­de Rech­te hin­wei­sen, die Ihnen nach der DSGVO bezüg­lich der Sie betref­fen­den per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten zustehen:

  • Recht auf Aus­kunft sei­tens des Ver­ant­wort­li­chen über die Sie betref­fen­den per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten nach Arti­kel 15 DSGVO.
  • Recht auf Berich­ti­gung nach Arti­kel 16 DSGVO
  • Recht auf Löschung nach Arti­kel 17 DSGVO
  • Recht auf Ein­schrän­kung der Ver­ar­bei­tung nach Arti­kel 18 DSGVO
  • Recht auf Daten­über­trag­bar­keit nach Arti­kel 20 DSGVO
  • Recht auf Wider­spruch gegen die Ver­ar­bei­tung nach Arti­kel 21 DSGVO

Des Wei­te­ren haben Sie auch das Recht, Beschwer­de bei der Daten­schutz­be­hör­de zu erhe­ben, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Ver­ar­bei­tung der Sie betref­fen­den per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten gegen die DSGVO ver­stößt. Dies­be­züg­lich ver­wei­sen wir auch auf die unter dem Link http://www.dsb.gv.at abruf­ba­re Home­page der Datenschutzbehörde.

10. Schluss­be­stim­mun­gen

(1)  Soll­ten die Teil­nah­me­be­din­gun­gen unwirk­sa­me Rege­lun­gen ent­hal­ten, bleibt die Wirk­sam­keit der Bedin­gun­gen im Übri­gen unberührt.

(2)  Der Rechts­weg ist aus­ge­schlos­sen. Eine Bar­aus­zah­lung des Gewinns ist aus­drück­lich aus­ge­schlos­sen. Eine Über­tra­gung des Gewinns ist nicht mög­lich. Auf die vor­lie­gen­den Teil­nah­me­be­stim­mun­gen fin­det öster­rei­chi­sches Recht Anwendung.

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